Neues Gesetz ebnet den Weg für KI-Innovationen in Finanzbehörden

Neues Gesetz ebnet den Weg für KI-Innovationen in Finanzbehörden

Das Unleashing AI Innovation in Financial Services Act, vorgestellt von den Senatoren Mike Rounds (R-S.D.) und Martin Heinrich (D-N.M.), sowie den Abgeordneten French Hill (R-Ark.) und Ritchie Torres (D-N.Y.), ermöglicht es den Bundesfinanzaufsichtsbehörden, Experimente mit künstlicher Intelligenz durchzuführen, wenn ein neues, parteiübergreifendes, bicamerales Gesetz verabschiedet wird. Diese Agenturen können dann ein “regulatorisches Sandkasten”-Framework einführen, das es Finanzunternehmen ermöglicht, Innovationen in kleinem Rahmen unter Aufsicht auszuprobieren, ohne Gefahr von Regulierung oder rückwirkender Durchsetzung. Senator Rounds betonte die Bedeutung von Innovation und Verbraucherschutz im Finanzsektor.

Das Gesetz würde es Bundesbehörden auch ermöglichen, mit der Privatwirtschaft zusammenzuarbeiten und gemeinsam zu lernen. Agenturen, die KI-Sandkästen nutzen möchten, müssen einen Antrag einreichen, der eine Beschreibung des KI-Tools, den Typ der zu erlassenden Vorschrift und einen Vorschlag für eine alternative Einhaltung der aufgehobenen Vorschrift enthält. Die Sandkästen müssen auch keine Risiken für die nationale Sicherheit darstellen und mit den Anti-Geldwäsche-Verpflichtungen und Regeln zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung übereinstimmen.

Die Anträge müssen auch Beendigungsdaten und vorgeschlagene Einschränkungen hinsichtlich der Größe, des Umfangs und des Wachstums des Projekts enthalten. Zu den Bundesfinanzaufsehbehörden, die laut dem Gesetz die KI-Tools nutzen dürfen, gehören die Federal Reserve, das Amt des Währungsprüfers, die Bundesanstalt für Einlagensicherung, die Securities and Exchange Commission, das Verbraucherschutzamt für Finanzdienstleistungen, die National Credit Union Administration und die Bundesanstalt für Wohnungswesen. Die Agenturen hätten 90 Tage Zeit, um einen Antrag zu überprüfen und mit ihrer Entscheidung zu antworten, und müssten jährliche Ergebnisberichte an die Bankenausschüsse des Senats und die Finanzausschüsse des Repräsentantenhauses vorlegen.