Die Vereinbarung wurde beim 2. UNESCO Global Forum on AI in Kranj, Slowenien unterzeichnet. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Rolle bei der Gewährleistung der Menschenrechte im Design, der Entwicklung, dem Kauf, Verkauf und der Verwendung von Künstlicher Intelligenz vollständig zu erfüllen. Zum ersten Mal haben Unternehmen in dieser Angelegenheit mit den Vereinten Nationen zusammengearbeitet. Es wird festgelegt, dass Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen, um Sicherheitsstandards zu erfüllen, die nachteiligen Auswirkungen von KI zu identifizieren und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhindern, zu mindern oder zu beheben, im Einklang mit der Inlandslegislatur. Die Vereinbarung betont auch, dass ex-ante Tests (Tests vor der Markteinführung eines neuen KI-Systems) unerlässlich sind. Angesichts der schnellen Entwicklung bereits auf dem Markt befindlicher KI-Systeme wird auch die Entwicklung von ex-post (nach der Bereitstellung) Risikobewertungen und Minderungspraktiken angefordert.
Die „Empfehlung der UNESCO zur Ethik der Künstlichen Intelligenz“ war weltweit die erste und ist bis heute der einzige normative Rahmen für KI. In den letzten zwei Jahren wurden deutliche Fortschritte bei der Umsetzung dieses Rahmens erzielt. Heute sind mehr als 50 Länder aktiv an seiner Umsetzung beteiligt, und die multilaterale Zusammenarbeit hat erheblich zugenommen. Seit der Verabschiedung der Empfehlung hat die UNESCO auch die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor vorangetrieben, was zur Gründung eines „Business Council for Ethics of AI“ geführt hat, der von Microsoft und Telefonica gemeinsam geleitet wird. Der Business Council setzt sich dafür ein, die technischen Kapazitäten in Ethik und KI zu stärken, das vom Rahmenwerk „Empfehlung zur Ethik der KI“ vorgeschriebene „Ethical Impact Assessment“-Tool zu entwerfen und umzusetzen und zur Entwicklung intelligenter regionaler Vorschriften beizutragen.
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