Die Entwicklung der generativen künstlichen Intelligenz (GenAI) schreitet exponentiell voran. Seit der Veröffentlichung von GPT-4 vor weniger als zwei Jahren gibt es eine Vielzahl von GenAI-Tools, die speziell für Juristen entwickelt wurden. Mit der schnellen Verbreitung von Software, die diese Technologie integriert, wachsen jedoch auch die Bedenken hinsichtlich ethischer und sicherer Umsetzung.
Ethikkommissionen im ganzen Land haben Maßnahmen ergriffen, um juristischen Fachleuten Richtlinien für die Integration von GenAI in ihre Kanzleien zu bieten. Zuletzt hat die American Bar Association im Juli Formal Opinion 512 veröffentlicht. In ihrer Meinung erkannte der ABA-Ausschuss für Ethik und Berufspflicht die signifikanten Produktivitätssteigerungen an, die GenAI juristischen Fachleuten bieten kann, warnte aber gleichzeitig vor den inherenten Risiken.
Die wichtigsten ethischen Fragen, die sich bei der Integration von GenAI-Tools in den Arbeitsablauf von Anwälten stellen, wurden ebenfalls angesprochen. Dazu gehören insbesondere die Technologiekompetenz, Vertraulichkeitsverpflichtungen und Aufsichtsanforderungen. Die Kompetenz im Umgang mit der Technologie, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von Daten und die Überwachung der Nutzung von AI, um ethische Verstöße zu verhindern, sind grundlegende Anforderungen.
Die ABA bietet klare Standards und Leitlinien, die es Anwälten ermöglichen, GenAI-Werkzeuge verantwortungsbewusst in ihre Kanzleien zu integrieren. Durch die Behandlung aufkommender Bedenken und die Bereitstellung klarer Anweisungen reduzieren diese Meinungen die Unsicherheit und ermöglichen es Vorwärtsdenkenden, GenAI selbstbewusst zu übernehmen. Obwohl die Meinung der ABA nur beratend ist, signalisiert sie einen positiven Trend hin zu reaktionsschneller Leitung, die die Rechtsbranche mit den Informationen ausstattet, die sie benötigt, um ethisch zu innovieren und aufkommende Technologien in der heutigen sich ständig ändernden KI-Ära zu übernehmen.
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