Die Verbraucherschutzbehörde für Finanzdienstleistungen (CFPB) hat eine klare Position zur Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in Finanzdienstleistungen eingenommen: Es gibt keine Ausnahmen von den bestehenden Verbraucherschutzgesetzen für neue Technologien. In einem Schreiben vom 12. August an Finanzministerin Janet Yellen skizzierte die CFPB ihren Ansatz zur Regulierung von KI und anderen aufstrebenden Technologien im Finanzsektor. Die Behörde betonte, dass Innovation nicht auf Kosten des Verbraucherschutzes oder des fairen Wettbewerbs erfolgen darf.
Die CFPB beobachtet aufmerksam, wie Finanzinstitute zunehmend KI- und maschinelles Lernen für alles von Kundenservice über Betrugserkennung bis zur Kreditvergabe einsetzen. Diese Technologien versprechen eine gesteigerte Effizienz und potenziell bessere Ergebnisse für Verbraucher, werfen jedoch auch Bedenken hinsichtlich Fairness, Transparenz und der Einhaltung bestehender Vorschriften auf.
Die Behörde hat Bedenken in verschiedenen Bereichen hervorgehoben, darunter automatisierter Kundenservice, Betrugsbekämpfung sowie Kredit- und Risikobewertungsentscheidungen. Sie betonte, dass der Gleichberechtigungsgesetz für Kredite unabhängig von der Komplexität der verwendeten Technologie gilt.
Die CFPB hat sich von früheren Bemühungen zur Förderung von Innovation durch regulatorische “Sandboxen” und Nichtbeanstandungsschreiben abgewandt. Stattdessen konzentriert sie sich darauf, allen Marktteilnehmern ein faires Spielfeld zu bieten.
Die Position der CFPB zur KI steht im Einklang mit einem wachsenden Trend unter Regulierungsbehörden weltweit, den Einsatz von KI in Finanzdienstleistungen zu überprüfen. In Europa legt der AI Act strenge Regeln für die Verwendung von KI-Systemen in verschiedenen Sektoren, einschließlich Finanzen, fest. Die CFPB beabsichtigt auch, große Technologieunternehmen, die Dienste wie digitale Geldbörsen und Zahlungs-Apps anbieten, dem Überwachungsprozess zu unterwerfen.
Die klare Position der CFPB bedeutet, dass Innovationen im Bereich der Finanzdienstleistungen innerhalb der Grenzen der bestehenden Verbraucherschutzgesetze erwartet werden und keine besonderen Ausnahmen für neue Technologien vorgesehen sind.
Hinterlasse eine Antwort